Folge 91: Volkstrauertag
Die Einführung des Volkstrauertages in Deutschland geht im Wesentlichen auf Initiativen aus dem gesellschaftlichen Raum zurück, insbesondere auf den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Der Volksbund ist eine humanitäre Organisation, die sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe widmet, Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen.
Dieser Gedenktag erinnert nicht nur an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten, sondern auch an die zivilen Opfer von Kriegshandlungen, Vertreibung und Unterdrückung. Zugleich mahnt er uns, Verantwortung für Frieden, Demokratie und Menschlichkeit in der Gegenwart zu übernehmen.
Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private Stellen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international. Er engagiert sich in der Erinnerungskultur, fördert die Begegnung und Bildung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Bereits vor der Verabschiedung der Weimarer Verfassung 1919 gab es Bemühungen, einen Tag der nationalen Trauer zum Gedenken an die Kriegsopfer einzuführen.
Trotz wiederholter Anläufe gelang es auch in der Weimarer Republik zunächst nicht, hierfür eine gesetzliche Regelung zu schaffen. 1922 forderte der Volksbund mit Unterstützung zahlreicher kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen erneut die Einführung eines Volkstrauertages. Da eine gesetzliche Regelung auch diesmal nicht zustande kam, veranstaltete der Volksbund im gleichen Jahr im Reichstagsgebäude in Berlin erstmals eine Gedenkstunde zur Versöhnung und Verständigung zwischen den Völkern.
1925 nahm der Reichstag formal den Antrag an, den Sonntag vor Beginn der Fastenzeit (Invokavit) zum Volkstrauertag für die Gefallenen der Weltkriege gesetzlich festzulegen. Ein Jahr später wurde der Volkstrauertag regelmäßig am fünften Sonntag vor Ostern (Reminiscere) in fast allen Ländern des Deutschen Reiches begangen. Bis 1932 fanden die Zentralveranstaltungen im Sitzungssaal des Reichstagsgebäudes statt.
Nach dem Reichstagsbrand 1933 verlegte man die Feier in die Berliner Staatsoper. Ein Jahr später wurde mit dem Feiertagsgesetz der Volkstrauertag zu einem staatlichen Feiertag erklärt und in Heldengedenktag umbenannt.
Der Tag stand fortan vor allem im Zeichen der aggressiv-nationalistischen Propaganda der neuen Machthaber und sollte nicht nur an die Gefallenen des Krieges erinnern, sondern auch an die bis zur Machtübernahme Hitlers getöteten Nationalsozialisten. Rechtsverordnungen zum Schutz dieses Tages sahen vor, dass für die Dauer des Tages ruhestörende Arbeiten und öffentliche Veranstaltungen, denen der ernste Charakter des Tages fehlte, verboten wurden.
Erst 1948 wurde der Volkstrauertag auf Initiative des Volksbundes wieder auf regionaler Ebene begangen. Es gab allerdings noch keine bundeseinheitliche Regelung. Erst 1952 übernahmen die Länder die Empfehlungen des Bundesinnenministeriums und erklärten den zweiten Sonntag vor dem ersten Advent einheitlich zum gesetzlichen Trauertag. An diesem Tag werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt.
Aus unterschiedlichen Gründen fanden die Gedenkveranstaltungen bisher an verschiedenen Orten statt, u.a. im Deutschen Bundestag in Bonn, in der Stadthalle Bad Godesberg, in der Bonner Beethovenhalle. Seit 1993 ist der Plenarsaal des umgebauten Reichstagsgebäudes in Berlin der Austragungsort unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die traditionellen Kranzniederlegungen erfolgt seit 1993 unter Beteiligung der fünf Verfassungsorgane in der umgestalteten Neuen Wache in Berlin.










